c) Die Beschwerdeführenden haben Anzeige erstattet und wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zur «B.________». Sie sind daher durch die angefochtene Verfügung formell und materiell beschwert und folglich zur Beschwerde legitimiert (vgl. Art. 65 Abs. 1 VRPG8). Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Gegenstand der Baupolizeianzeigen