Somit ist das Regierungsstatthalteramt Aufsichtsbehörde über die kommunalen Baupolizeibehörden. In dieser Funktion übt es aber nicht nur die Aufsicht aus, sondern verfügt unter Umständen auch selber anstelle der an sich zuständigen Gemeindebehörde die erforderlichen Massnahmen. Im vorliegenden Fall ist die Anzeige vom 3. September 2021 als «Aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen die Gemeinde Seedorf» betitelt, was auf eine aufsichtsrechtliche Anzeige hindeuten würde. Allerdings hat das Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 7. September 2021 bekannt gegeben, dass es die Eingabe vom 3. September 2021 als baupolizeiliche Anzeige nach Art. 45 ff. BauG entgegennehme, und es hat mit dieser