Für die Raucher ist im Gebäudeinnern ein gesetzeskonformes Fumoir einzurichten. 4. Das Verbot zur Durchführung von Live-Konzerten ist in die gastgewerbliche Betriebsbewilligung zu integrieren. 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 13. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Seedorf stellt in ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2022 keinen Antrag.