1. Der Gastronomiebetrieb «B.________» mit der bestehenden gastgewerblichen Betriebsbewilligung bedarf einer Prüfung bezüglich Zonenkonformität. 2. Das Betreiben der bestehenden Aussenterrasse des Gastronomiebetriebs «B.________» bedarf bezüglich der daraus resultierenden Lärmemissionen einer Überprüfung der Lärmfachstelle der Kapo auf die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen. 3. Die Bewirtung der Gäste im Aussenbereich und der Betrieb der Gartenterrasse sind ab 22.00 Uhr während der Nachtruhezeit einzustellen und zu schliessen. Für die Raucher ist im Gebäudeinnern ein gesetzeskonformes Fumoir einzurichten.