3. Nachdem die Lärmklagenden die Gemeinde telefonisch darauf hingewiesen hatten, dass am 11. November 2021 erneut ein Live-Event stattgefunden habe und per Facebook weitere Live- Events angekündigt würden, verfügte die Gemeinde am 24. November 2021 gegenüber dem Betreiber der «B.________» ein Benützungsverbot der Räumlichkeiten für Live-Events, die Veranstaltungen mit Livemusik seien per sofort zu unterlassen. 4. Gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 23. November 2021 reichten die Beschwerdeführenden am 21. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: