Mit Verfügung vom 7. September 2021 gab das Regierungsstatthalteramt Seeland bekannt, es nehme die Eingabe vom 3. September 2021 als baupolizeiliche Anzeige nach Art. 45 ff. BauG5 entgegen. Gleichzeitig gab das Regierungsstatthalteramt der Gemeinde Seedorf Gelegenheit zur Stellungnahme. Die entsprechende Stellungnahme der Gemeinde datiert vom 28. September 2021. Am 23. November 2021 verfügte das Regierungsstatthalteramt, dass der baupolizeilichen Anzeige keine Folge geleistet und auf das Ergreifen von baupolizeilichen Massnahmen verzichtet werde.