Wenn nötig verfüge das Regierungsstatthalteramt die erforderlichen Massnahmen selbst. Das Regierungsstatthalteramt werde daher gebeten, bei der Gemeinde Seedorf zu intervenieren und die baupolizeilichen Missstände sofort zu beheben. 3 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 4 Siehe Vorakten der Gemeinde Seedorf pag. 46 2/8 BVD 120/2021/95