Mit Schreiben vom 14. Juli 2021 stellte die Gemeinde fest, dass die Durchführung von wöchentlichen Live-Events eine baubewilligungspflichtige Umnutzung darstelle. Daher forderte sie den Betreiber des Gastronomiebetriebs auf, ein entsprechendes Baugesuch einzureichen oder das Betriebskonzept so anzupassen, dass keine baubewilligungspflichtige Umnutzung mehr vorliege. Anlässlich einer mündlichen Besprechung zwischen der Gemeinde und dem Betreiber des Gastronomiebetriebs vom 5. August 2021 teilte letzterer der Gemeinde mit, die Live-Events ab Oktober 2021 in einer neu gemieteten Lokalität in Aarberg durchzuführen. Somit werde die «B.______