Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 forderte die Gemeinde Seedorf den Betreiber des Gastronomiebetriebs auf, zur Lärmklage Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 30. Juni 2021 kam er dieser Aufforderung nach und teilte unter anderem mit, die wöchentlichen Livemusik-Events am Donnerstagabend von 18.30 bis 22.00 Uhr würden nur noch im Innenbereich bei geschlossenen Fenstern und Türen durchgeführt. Mit Schreiben vom 14. Juli 2021 stellte die Gemeinde fest, dass die Durchführung von wöchentlichen Live-Events eine baubewilligungspflichtige Umnutzung darstelle.