I. Sachverhalt 1. Im ehemaligen Restaurant «A.________» in Seedorf eröffnete im Frühling 2021 ein neuer Gastronomiebetrieb «B.________, restaurant - bar - lounge». Das Betriebskonzept sah jeden Donnerstag Livemusik vor, bei schönem Wetter auf der Terrasse.1 Am 7. Juni 2021 reichten unter anderem die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Seedorf eine «Lärmklage und Beschwerde gegen den Gastronomiebetrieb B.________ an der H.________strasse 75 in 3267 Seedorf» ein. In dieser Lärmklage wird die sofortige Einstellung des Betriebs gefordert. Dem Betrieb fehle es an der erforderlichen Baubewilligung.