9/11 BVD 120/2021/94 infolge Rückweisung vorzunehmende Neubeurteilung – wie hier – noch zu einer vollständigen Gutheissung des Begehrens führen kann. Demnach sind die Beschwerdeführenden für die Kostenverlegung als vollständig obsiegend zu betrachten und wird der unterliegende Beschwerdegegner, der die Abweisung der Beschwerde beantragt hat, kostenpflichtig.19 Der Beschwerdegegner hat demzufolge die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.