Die Beschwerdeführenden haben sich in ihrem Schreiben vom 6. Juli 2020 über Kuhglockenlärm von der benachbarten Weide beklagt, ohne diese Klage als baupolizeiliche Anzeige zu bezeichnen. Die Gemeinde Lyss hat diese Klage in der angefochtenen Verfügung als Gesuch um Wiederherstellung im Sinne von Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG gedeutet und behandelt.