Zur Abklärung dieser Fragen muss der Sachverhalt näher abgeklärt werden. Dazu ist ein Bericht der kantonalen Fachbehörde einzuholen. Für Alltagslärm ist dies die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei (vgl. Art. 3 Abs. 2 Bst. e KLSV15). Die Gemeinde Lyss hatte in ihrer Aktennotiz zur zweiten Besprechung mit den Beschwerdeführenden und dem Beschwerdegegner vom 29. Juni 2021 unter «4. Weiteres Vorgehen» denn auch angekündigt, sich mit dieser Fachstelle der Kantonspolizei in Verbindung zu setzen.16 Entgegen dieser Ankündigung wurde die Fachstelle jedoch anscheinend nicht beigezogen, aus den Akten ergibt sich kein Hinweis, dass ein solcher Beizug erfolgt ist.