c) Der Beschwerdegegner macht in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2022 geltend, auf dieser Parzelle, die sich in der Landwirtschaftszone befinde, werde seit dem Jahr 1836 ein Landwirtschaftsbetrieb betrieben. Die Beschwerdeführenden hätten bereits im Zeitpunkt des Grundstückerwerbs von der angrenzenden Weide gewusst, zudem seien ihnen die privatrechtlichen Ansprüche mittels Rechtsverwahrung vorgängig zur Kenntnis gebracht worden. Bis ins Jahr 2018 hätten auf der fraglichen Weide zwischen zehn und zwölf Kühen mit Glocken geweidet. Aktuell seien noch maximal vier «Guschti» mit höchstens einer bis zwei Glocken auf dem Feld.