Im vorliegenden Fall geht es somit um Tiere, die auf einer Weide grasen, die in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb gelegen ist. In einer solchen Konstellation ist der von den Kuhglocken ausgehende Lärm dem Landwirtschaftsbetrieb zuzurechnen und nach den Vorschriften über ortsfeste Anlagen zu 10 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) 11 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) 12 Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich BRGE III Nr. 0115/2015 vom 5. August 2015 E. 4.2.1 (mit