c) Im vorliegenden Fall stören sich die Beschwerdeführenden an Kuhglockenlärm auf einer Weide auf der Parzelle Nr. G.________, die bis rund 10 m an ihr Wohnhaus heranreicht. Auf der Parzelle Nr. G.________ befindet sich auch das Bauernhaus des Beschwerdegegners und damit sein Landwirtschaftsbetrieb. Der dem Wohnhaus der Beschwerdeführenden am nächsten gelegene Bereich der Weide auf der Parzelle Nr. G.________ befindet sich rund 50 m vom Bauernhaus des Beschwerdegegners entfernt. Im vorliegenden Fall geht es somit um Tiere, die auf einer Weide grasen, die in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb gelegen ist.