Zudem ist aus der gesamten Beschwerde auch herauszulesen, was die Beschwerdeführenden mit ihrer Beschwerde erreichen wollen, nämlich eine Einschränkung des Kuhglockenlärms primär in der Nacht. Schliesslich ist dieser Antrag auch ausreichend begründet. Die Beschwerdeführenden sind insbesondere der Ansicht, in der angefochtenen Verfügung sei das Interesse der Anwohnenden an einer ungestörten Nachtruhe zu wenig gewichtet worden. Entgegen dem Antrag der Gemeinde Lyss ist somit auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Befangenheit