2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 29. November 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerde enthält kein ausdrückliches Rechtsbegehren. Aus der Begründung ergibt sich jedoch, dass die Beschwerdeführenden mit der angefochtenen Verfügung nicht einverstanden sind und deren Aufhebung verlangen. Weiter verlangen sie Massnahmen, die den Kuhglockenlärm primär in der Nacht einschränken. In der Beschwerde findet sich zudem die Aussage, die Beschwerdeführenden würden sich weigern, jegliche Kosten für das weitere Verfahren zu übernehmen.