werde.2 Anlässlich der zweiten Besprechung vom 29. Juni 2021 teilte der Beschwerdegegner mit, dass er die getroffene Vereinbarung aufgrund betrieblicher Schwierigkeiten (Ausbringen von Gülle und Mist, Standort der Tränke) nicht habe umsetzen können.3 Schliesslich erliess die Gemeinde am 27. Oktober 2021 folgende Verfügung: