241 Abs. 2 GBR). In der Folge organisierte die Gemeinde zwei Besprechungen mit den Beschwerdeführenden und dem Beschwerdegegner. Anlässlich der ersten Besprechung vom 9. Oktober 2020 einigten sich die Parteien darauf, dass der Beschwerdegegner die Kühe zur Nachtruhezeit gemäss Ortspolizeireglement nur noch auf einem bestimmten Teil der Weide halten 1 Baureglement der Gemeinde Lyss vom 18. Juni 2012 1/11 BVD 120/2021/94