1. Mit Schreiben vom 6. Juli 2020 beklagten sich die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Lyss über Kuhglockenlärm von einer Weide auf der benachbarten Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Kühe und die Parzelle Nr. G.________ gehören dem Beschwerdegegner. Das Wohnhaus der Beschwerdeführenden liegt im Perimeter der Zone mit Planungspflicht (ZPP) «H.________strasse» und der Überbauungsordnung (UeO) 64 «H.________strasse» und ist der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II zugeteilt (A313 Abs. 4 Anhang 3 GBR1). Die Parzelle Nr. G.________ mit der Weide liegt in der Landwirtschaftszone, die der ES III zugeteilt ist (Art. 241 Abs. 2 GBR).