Die Beschwerdeführenden haben mehrfach und glaubhaft zum Ausdruck gebracht, dass sie die von ihnen vorgeschlagenen Massnahmen auch tatsächlich und zeitnah umsetzen werden.7 Die fünf Bäume wurden offenbar denn auch bereits am 17. November 2021, mithin einen Tag nach Erlass der angefochtenen Verfügung, gepflanzt.8 Es war zudem allen Beteiligten von Anfang an klar, dass die Bäume frühestens im Herbst 2021 gepflanzt werden können und dass längere Lieferfristen (6 bis 8 Wochen) bestehen.9 Die vorübergehende Abdeckung des nordseitigen Firstblechs mittels Farbanstrichs konnte zwar – zumindest bis anfangs Dezember 2021 – offenbar witterungsbedingt noch nicht vorgenommen werden.