2/7 BVD 120/2021/93 Verfügung vom 16. November 2021 sei zu bestätigten. Die Anzeigerin hat stillschweigend auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen