3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 10. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen einerseits die Einstellung des baupolizeilichen Verfahrens und damit sinngemäss auch die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Andererseits beantragen sie den Erlass sämtlicher Verfahrenskosten für die Beschwerdeführenden seitens der Vorinstanz.