Über die baupolizeiliche Anzeige werde nach Umsetzung der Massnahmen bzw. ab August 2022 abschliessend entschieden. Die bisherigen Aufwendungen würden schliesslich zur Hauptsache geschlagen und nach Umsetzung der angeordneten Massnahmen mittels einer Feststellungsverfügung den Parteien je nach Ausgang des Verfahrens anteilsmässig verrechnet.