Die Anzeigerin verlangte neben der von den Beschwerdeführenden vorgeschlagenen Bepflanzung aber auch den Ersatz bzw. die Überdeckung des Firstblechs. In der Folge teilten die Beschwerdeführenden zusammengefasst mit, dass sie im Sinne eines nachbarschaftlichen Entgegenkommens neben der von ihnen vorgeschlagenen Bepflanzung bereit seien, das nordseitige Firstblech vorübergehend anzustreichen, solange die Bäume die Höhe des Firsts noch nicht erreicht hätten.