Am 20. April 2021 führte die Gemeinde einen Augenschein durch, an welchem auch ein Vertreter des AUE, Abteilung Immissionsschutz, teilnahm. Letzterer bekräftige nochmals, dass eine abschliessende Beurteilung der von der Anzeigerin gerügten Blendwirkungen nur aufgrund eines Fachgutachtens möglich sei. Anlässlich des Augenscheins erklärten sich die Beschwerdeführenden bereit, mittels einer Bepflanzung Massnahmen gegen die von der Anzeigerin gerügten Blendwirkungen zu ergreifen. Dies jedoch auf freiwilliger Basis, da sie ihrer Ansicht nach aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu keinen Massnahmen verpflichtet wären.