1/7 BVD 120/2021/93 begutachten. Weiter beantragte das AUE, dass als Basis für eine abschliessende Beurteilung ein vertieftes Reflexionsgutachten durch ein Fachbüro erstellt werde, wobei das Pflichtenheft für das Gutachten mit dem AUE abzusprechen sei. Auf die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen hat die Gemeinde vorerst verzichtet, da die Intensität der Sonneneinstrahlung während den Wintermonaten eher schwach sei bzw. Blendwirkungen ganz ausbleiben würden.