Die Gemeinde leitete in der Folge ein baupolizeiliches Verfahren ein und holte unter anderem einen Fachbericht des Amts für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, ein. Darin kam das AUE zum Schluss, die Annahme, wonach von der nordseitig ausgerichteten Dachhälfte des Neubaus keine übermässigen Blendungen auf sensible Wohnräume der gegenüberliegenden Liegenschaft Nr. 27 ausgingen, sei nicht ohne weiteres zulässig. Das AUE beantrage daher, dass zu einem Zeitpunkt im Frühjahr, an dem die Intensität der Blendeinwirkungen immissionsseitig hoch sei, eine offizielle Begehung mit allen Beteiligten durchgeführt werde, um die Situation zu