Bereits am 10. September 2020 reichte eine Nachbarin eine baupolizeiliche Anzeige sowie ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen die Beschwerdeführenden ein. Die Nachbarin rügte, das Dach des neuen Einfamilienhauses führe zu unzulässigen Blendwirkungen (Sonnenlichtreflexionen) bei ihrer Liegenschaft (A.________strasse 27). Letztere befindet sich nördlich der Parzelle der Beschwerdeführenden, auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Die Gemeinde leitete in der Folge ein baupolizeiliches Verfahren ein und holte unter anderem einen Fachbericht des Amts für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, ein.