1. Mit Bauentscheid vom 13. Januar 2020 erteilte die Gemeinde Gurbrü den Beschwerdeführenden die Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Autounterstand auf Parzelle Gurbrü Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Der Bauentscheid ist unangefochten rechtskräftig geworden und die Beschwerdeführenden haben im Frühsommer 2020 mit den Bauarbeiten begonnen; die Bauvollendung wurde der Gemeinde am 15. Februar 2021 mitgeteilt.