auf die Durchführung eines Beweisverfahrens wurde verzichtet. Angesichts der hier strittigen Rechtsfrage (Baubewilligungspflicht der Velobox) sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Verfahrens als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Hinzu kommt, dass für Tätigkeiten ausserhalb des Beschwerdeverfahrens, d.h. im Zeitraum vom 21. Oktober 2021 bis 2. November 2021, keine Verfahrenskosten geltend gemacht werden können. Es rechtfertigt sich daher, das Honorar auf CHF 2800.00 inkl. Auslagen festzusetzen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 7.7% auf CHF 2800.00. Diese beträgt CHF 215.60. Die Parteikosten betragen somit CHF 3015.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).