Die Gemeinde Sigriswil muss deshalb auch für die eingebaute Velobox ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführen. Im nachträglichen Baubewilligungsverfahren kann die Frage der Baubewilligungspflicht (formelle Rechtswidrigkeit) der eingebauten Velobox nicht mehr infrage gestellt werden. Über diese Frage wurde im vorliegenden Verfahren abschliessend entschieden.