Dass sich die Nordwestfassade mit der eingebauten Velobox deutlich von der ursprünglich bewilligten Fassade unterscheidet, zeigt auch der Vergleich der Fotos des Augenscheins vom 15. September 2021 mit denjenigen der Baukontrolle vom 11. Februar 2008.38 Die Änderung überschreitet demnach optisch das Mass der Geringfügigkeit und löst bereits unter diesem Aspekt die Baubewilligungspflicht aus. Hinzu kommt, dass sich mit dem Einbau der Velobox der ursprünglich bewilligte Zweck des Autounterstands, nämlich das Abstellen von Autos, geändert hat. Die mit dem Einbau der Velobox verbundene Nutzungsänderung ist nicht der landwirtschaftlichen Nutzung, sondern der Wohnnutzung zuzurechnen.