Änderungen einer Baute sind mindestens immer dann baubewilligungsfrei, wenn die ursprüngliche und nun abzuändernde Baute oder Anlage nicht baubewilligungspflichtig war.32 Ansonsten bedarf die Änderung einer Baute einer Baubewilligung, wenn sie wesentlich ist. Massgebend ist nicht nur der Umfang der (baulichen) Änderung; entscheidend können auch deren Auswirkungen auf Nutzung, Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit, Natur und Ästhetik sein.