11/19 BVD 120/2021/92 Rechtmässigkeit der teilweisen Umnutzung des Autounterstandes auf der Parzelle Nr. M.________ entscheiden müssen. Insofern ist die Ziffer 2 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung vom 2. November 2021 der Gemeinde Sigriswil aufzuheben. Es erübrigt sich damit, auf die Rügen der Beschwerdeführerin zur Baubewilligungspflicht einzugehen. 7. Velobox