Andererseits hat die Beschwerdegegnerschaft nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts auch dann Anspruch auf Behandlung ihres nachträglichen Baugesuchs, wenn die teilweise Umnutzung des Autounterstands baubewilligungsfrei wäre.30 Es besteht nämlich ein gewisses Risiko, dass baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nachträglich beseitigt oder geändert werden müssen. So ordnet die Baupolizeibehörde die erforderlichen baupolizeilichen Massnahmen an, wenn baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen die öffentliche Ordnung stören (vgl. Art. 1b Abs. 3 BauG).