Die Materialien sollten vorzugsweise im hinteren Teil der Garage gelagert werden. Der Umnutzungsbereich wurde von der Beschwerdegegnerschaft in einem Situationsplan mit einer blauen Fläche dargestellt. Zudem reichte die Beschwerdegegnerschaft das Baugesuchsformular 1.0 für die teilweise Umnutzung des Autounterstands ein. Es ist aktenkundig, dass die Gemeinde dazu unter der Nr. 938/080-2019 ein nachträgliches Baugesuchsverfahren eröffnet hat. Dieses Baugesuch wurde von der Beschwerdegegnerschaft nicht zurückzogen.