b) Aus der Erwägung 2b geht hervor, dass die Beschwerdegegnerschaft mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 bei der Gemeinde vorbehaltslos ein nachträgliches Baugesuch betreffend den ersten Rügepunkt, die teilweise Umnutzung des Autounterstands auf der Parzelle Nr. M.________, einreichte. Dabei erklärte die Beschwerdegegnerschaft, sie beabsichtige etwa die Hälfte der Garagenfläche anderweitig zu nutzen, namentlich zur Lagerung von Baumaterialien wie beispielsweise Holz und Ziegeln sowie als Lagerplatz für Sportgeräte. Die Materialien sollten vorzugsweise im hinteren Teil der Garage gelagert werden.