Folgerichtig führte die Gemeinde deshalb einen unangemeldeten Augenschein auf der Parzelle Nr. M.________ ohne die Verfahrensbeteiligten durch. Mit dem unangemeldeten Augenschein konnte sie sicherstellen, dass sie den relevanten Sachverhalt ohne die zu befürchtende Einflussnahme der Bauherrschaft richtig und vollständig 24 Vgl. Michel Daum, a.a.O., Art. 22 N. 5. 25 Vgl. Michel Daum, a.a.O., Art. 22 N. 6. 26 Vgl. Michel Daum, a.a.O., Art. 21 N. 11. 9/19 BVD 120/2021/92