8/19 BVD 120/2021/92 a) Die Gemeinde führte am 15. September 2021 einen unangemeldeten Augenschein auf der Parzelle Nr. M.________ durch und dokumentierte die Situation fotografisch. Die Fotodokumentation vom 15. September 2021 stellte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten gleichzeitig mit der angefochtenen Verfügung vom 2. November 2021 zu.