Bezüglich des zweiten Rügepunktes, der eingebauten Velobox, beantragte die Beschwerdegegnerschaft um Prüfung, ob diese bauliche Erweiterung tatsächlich baubewilligungsfrei sei. Für den Fall, dass die Gemeinde den Einbau der Velobox als baubewilligungspflichtig erachte, reichte die Beschwerdegegnerschaft vorsorglich ein nachträgliches Baugesuch ein.