Die Beschwerdegegnerschaft reichte in der Folge mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch bezüglich des ersten Rügepunkts, der teilweisen Umnutzung des Autounterstands auf der Parzelle Nr. M.________, ein. Dabei erklärte die Beschwerdegegnerschaft, sie beabsichtige ca. die Hälfte der Garagenfläche anderweitig zu nutzen, namentlich zur Lagerung von Baumaterialien wie beispielsweise Holz und Ziegel sowie als Lagerplatz für Sportgeräte. Die Materialien sollten vorzugsweise im hinteren Teil der Garage