b) Die Beschwerdeführerin, die am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt war und deren Antrag auf Rückbau der Velobox abgewiesen wurde, ist durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Verfahrensrechtliche Ausgangslage