erhalten, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Eingabe vom 9. Januar 2022 äusserte sich die Beschwerdegegnerschaft ablehnend zur Beschwerde. Sinngemäss beantragt sie damit die Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 14. Januar 2022 beantragt die Gemeinde Sigriswil einerseits die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, und andererseits die Bestätigung ihrer Verfügung vom 2. November 2021. Mit Verfügung vom 13. April 2022 zog das Rechtsamt zudem die Akten der Beschwerdeverfahren BVD 120/2021/79 und BVD 120/2021/2 bei.