_ vertrat der Regierungsstatthalter sodann die Auffassung, dass keine baubewilligungspflichtigen Veränderungen ersichtlich seien. Er empfahl der Beschwerdegegnerschaft jedoch, allfällige Umbaupläne der Gemeindebehörde offen zu legen, um weitere Anzeigen zu vermeiden. Das Schreiben des Regierungsstatthalters vom 5. Mai 2020 stellte die Gemeinde den Parteien mit Schreiben vom 4. Juni 2020 zur Stellungnahme zu.9 Die Beschwerdegegnerschaft teilte der Gemeinde daraufhin mit Schreiben vom 7. Juni 2020 mit, sie habe den Bescheid des Regierungsstatthalters zu ihrer Baueingabe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.