3. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 5. September 2019 bei der Gemeinde Sigriswil eine baupolizeiliche Anzeige betreffend die Parzellen Nr. H.________ und Nr. M.________ gegen die Beschwerdegegnerschaft ein.4 Sie verlangte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den Parzellen Nr. M.________ und Nr. H.________, namentlich den Rückbau aller nicht bewilligten Elemente im Bereich des Autounterstands und im Bereich der asphaltierten Flächen oberhalb des Chalets und vor dem Autounterstand. Zudem beantragte die Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerschaft sei es zu verbieten, auf der Wendeplatzfläche der Parzellen Nr. M.________ und Nr. H.______