Auf der südwestlichen an den I.________weg angrenzende Parzelle Nr. H.________ befindet sich oberhalb des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft eine ca. 20 m2 grosse asphaltierte Fläche. Auf der gegenüberliegenden Strassenseite befindet sich auf der Parzelle Nr. M.________ ein offener Autounterstand mit einem rund 27 m2 grossen asphaltierten Vorplatz. Dieser grenzt an den I.________weg. Der Autounterstand auf der Parzelle Nr. M.________ ist 7.50 m lang und 5.30 m breit und von seinen Dimensionen her für zwei