Die Frist gemäss Dispositiv Ziffer 1 wird von Amtes wegen neu auf den 31. August 2022 und diejenige gemäss Dispositiv Ziffer 2 neu auf den 1. September 2022 festgelegt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Stadt Biel vom 1. November 2021 bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1200.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben