Diejenigen in den als Einzimmerwohnung genutzten Räumlichkeiten (vollständige Entfernung der Küche und Dusche) haben demgegenüber bis spätestens am 30. September 2022 zu erfolgen; damit kann der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses am 31. August 2022 in den Räumlichkeiten bleiben und dem Beschwerdeführer verbleibt genügend Zeit, um danach die nötigen Rückbauarbeiten vorzunehmen. 5. Zusammenfassung und Kosten